LegendBerserker

 

Si vis pacem, para bellum

 

Cui honorem, honorem

Satzung der LegendBerserker

Einer für Alle, Alle für Einen!!!

 

§ 1: Die Allianzen / Spieler die im Berserker Clan aufgenommen werden erkennen diese Satzung verbindlich an.

 

 

§ 2: Wir sind ein Team. Das heisst, frage nicht was die Allianz für dich tun kann, sondern was du für die Allianz tun kannst. Dasselbe gilt auch für die Allianz bezogen auf Clan.

 

2.1: Alle Allianzen haben in ihren Entscheidungen das Wohl des Clans zu berücksichtigen, ansonsten bleibt die Eigenständigkeit gewährt.

 

2.2: Mitglieds-Allianzen des Clans sind als BND Partner anzusehen, so dass Hife untereinander jeder Zeit möglich ist.

 

2.3: Bei Clan-Kriegen ist jede Allianz verpflichtet mitzuwirken und die anderen Allianzen zu unterstützen.

 

 

§ 3: Wir spielen fair.

 

3.1: RSD-, RSI- und Insel-Klau ist tabu!

 

3.2: Ein Spieler darf ausserhalb des Krieges nicht dieselbe von ihm bereits angegriffene Burg direkt ein weiteres mal angreifen. Sollten die Aussenposten von dem Spieler noch nicht angegriffen worden sein, so dürfen diese natürlich angegriffen werden.

 

3.3: Es werden keine brennenden Burgen angegriffen. Im Kriegsfall fällt diese Regel weg.

 

3.4: Level Grenze bei Angriffen.

Grundsätzlich 10 LVL unter sich selbst.

 

Im Kriegsfall fällt die Levelgrenze weg.

 

 

§ 4: Hinter jedem Spieler verbirgt sich ein Mensch und das ist zu würdigen. Beleidigungen gegen über Freunden oder Feinden haben einen Rausschmiss zu Folge.

 

 

§5: In regelmässigen Zeiträumen werden gemeinsame Allianzangriffe durchgeführt, deren Teilnahme Pflicht ist, und vom jeweiligen Allianz Leader überprüft wird.

 

 

§ 6: Abwerbungen innerhalb des Clans sind strengstens verboten.

 

 

§ 7: Wird ein Spieler wegen eines grösseren Vergehens rausgeschmissen, darf er in keine Allianz des Clans aufgenommen werden.

 

 

§ 8: Handlungen einzelner Spieler die eine Rotstellung des Clan zu Folge haben könnten, müssen umgehend der Führung der Main mitgeteilt werden.

 

8.1: Die Main muss über jede Rotstellung informiert werden.

 

 

§ 9: Jede Allianz sollte durch den Leader bei Skype vertreten sein. Bei einer einberufenen Versammlung gilt Anwesenheitspflicht.

 

 

§ 10: Die Anführer oder der Kriegsminister des Clans sind im Kriegsfall berechtigt Entscheidungen zu treffen, die sich auf alle Mitglieder des Clans beziehen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

 

10.1: Verhandlungen im Kriegsfall werden durch die Anführer oder die von diesen bestimmten Personen geführt.

 

 

§ 11: Bündnisse außerhalb des Verbundes sind nicht gestattet. Naps oder Verhandlungen darüber, die sich auf den Clan beziehen, sind ausschliesslich von den Anführern des Clans zu führen und abzuschliessen.

 

 

§ 12: Ab LVL 70 ist es Pflicht 2 Nahrungs-Aussenposten sein eigen zu nennen.

 

 

§ 13: Mitgliedsallianzen / Mitglieder, die aus dem Clan ausscheiden, weil sie sich mit den Reglen nicht identifizieren können / wollen werden freundlich und respektvoll verabschiedet.